Anerkennung von Studienleistungen, Abschlüssen etc.
1. Für die Einschreibung an einer Hochschule
2. Für die Berufsausübung im Gastland
3. Anerkennung französischer Abschlüsse in Deutschland
4. Anerkennung deutscher Abschlüsse in Frankreich
1. Für die Einschreibung an einer Hochschule
In Frankreich: Espace CampusFrance - Studieren in Frankreich bietet in seiner Rubrik Abschlüsse
einen Überblick über die verschiedenen Studiensysteme in unseren beiden Ländern. Des Weiteren können Sie sich hier über die Anerkennung französischer Abschlüsse
informieren. Ein deutsch-französischer Notenspiegel
dient dem Vergleich der erworbenen Leistungen im Partnerland.
In Deutschland: Für alle Formalitäten im Rahmen Ihrer Einschreibung an einer deutschen Hochschule wenden Sie sich bitte an das Akademische Auslandsamt Ihrer gewünschten Hochschule.
2. Für die Berufsausübung im Gastland
Bei der Anerkennung akademischer Abschlüsse wird zwischen reglementierten und nicht-reglementierten Berufen unterschieden. Die Anerkennung reglementierter Berufe (z. B. medizinische Berufe), deren Berufsausübung durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften an den Nachweis bestimmter Qualifikationen gebunden sind, erfolgt gemäß der EU-Richtlinie 2005/36/EG. Unterliegt der Beruf keiner Reglementierung im Gastland, ist die Beurteilung Sache des Arbeitgebers.
3. Anerkennung französischer Abschlüsse in Deutschland
Die Einrichtung zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse in Deutschland ist die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen im ständigen Sekretariat der Kultusministerkonferenz (KMK):
Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen
Graurheindorfer Str. 157
53117 Bonn
Tel.: +49 (0)228 501 -664 (Telefonsprechstunde Mo, Di, Do 10:00 bis 12:00 Uhr)
Tel.: +49 (0)228 501 -352, -264, -347
Fax: +49 (0)228 501 777
zab kmk.org
www.kmk.org![]()
In der Datenbank „anabin“ (www.anabin.de
) erfahren Sie, ob Ihr Abschluss bzw. Beruf in Deutschland einer Reglementierung unterliegt oder nicht. Des Weiteren wird Ihnen dann auch die dafür zuständige Behörde genannt (z. B. für medizinische Berufe die Gesundheitsbehörden der jeweiligen Bundesländer).
Bei einer Nichtreglementierung Ihres Abschlusses kann die KMK eine Zeugnisbewertung erstellen. Weitere Informationen finden Sie hier
.
4. Anerkennung deutscher Abschlüsse in Frankreich
Die Einrichtung zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse in Frankreich ist das ENIC-NARIC im Centre international d’Etudes Pédagogiques (CIEP):
CIEP
1 avenue Léon-Journault
92318 Sèvres cedex
Frankreich
Tel.: +33 (0)1 45 07 -60 00, -63 21
Tel.: +33 (0)1 70 19 30 31
Fax: +33 (0)1 45 07 60 01
www.ciep.fr/enic-naricfr
Kontaktformular![]()
Überblick der einzureichenden Dokumente![]()
Sie können sich ebenfalls an das Rektorat der Akademie
wenden, in der sich Ihre Hochschule befindet.

