Häufig gestellte Fragen über das DELF Scolaire

Das DELF-Team vom Institut français Mainz hat sich bemüht, alle häufig gestellten Fragen über das DELF zu sammeln und sie unter dieser Rubrik zu beantworten. Wenn Sie dennoch weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen zur Verfügung: per Mail: delf.mainz@institutfrancais.de oder telefonisch: 06131/28 22 919 (Montag-Donnerstag / 14.00-17.00 Uhr)

  • Warum sollten Schüler das DELF Scolaire ablegen?

Das Diplôme d'Études en Langue Française ist ein offizielles und weltweit anerkanntes Diplom, das vom französischen Bildungsministerium vergeben wird und das Niveau der französischen Sprachkenntnisse bescheinigt. Es wird in französischen Universitäten anerkannt. Die Organisation des DELF für SchülerInnen benötigt eine Vereinbarung zwischen der Kulturabteilung der französischen Botschaft und dem Bildungsministerium des jeweiligen Bundeslandes, die Ihren SchülerInnen erlaubt, von Vorzugspreisen zu profitieren.

  • Was ist der Unterschied zwischen DELF Scolaire und DELF tout public?

Das DELF Scolaire wird innerhalb einer Klasse vorbereitet. Die SchülerInnen melden sich über die Schule an und nicht individuell. Der Lehrer wird zum Vermittler zwischen den Prüflingen und dem Institut français Mainz. Die Schulen profitieren von ermäßigten Tarifen.

Die Anmeldung zum DELF tout public erfolgt individuell und persönlich: https://www.institutfrancais.de/mainz/franzoesisch-lernen-mainz/sprachzertifikate/delf-dalf/anmeldung-delf-dalf-fuer-alle

  • Wie werden die Niveaus eingestuft?

Die unterschiedlichen Niveaus werden von dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen eingestuft: http://www.goethe.de/z/50/commeuro/deindex.htm

Auf dieser Basis muss die Lehrkraft ihre SchülerInnen einstufen. Das Niveau der SchülerInnen können Sie dank der Internetseite DELF@KLETT testen.

  • Was kostet eine Anmeldung zum DELF Scolaire?

A1 ➔ 28€

A2 ➔ 48€

B1 ➔ 54€

B2 ➔ 72€

  • Müssen die Stufen nacheinander abgelegt werden?

Nein, die verschiedenen Niveaus sind unabhängig voneinander. Ein Prüfling kann sich zum Beispiel direkt für die Niveaustufe B2 anmelden.

  • Können sich auch SchülerInnen zum DELF anmelden, die die französische Staatsangehörigkeit haben?

Ja aber die Bedingung dafür ist, dass die SchülerInnen keine französische Schullaufbahn an einer Schule absolviert haben. Dies muss von den SchülerInnen in Form eines Formulars bestätigt werden. Das Formular können Sie bei Frau Gerber Bajgora anfragen: delf.mainz@institutfrancais.de

  • Darf ein Prüfling mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen die DELF-Prüfung ablegen?

Selbstverständlich können Prüflinge mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen an der DELF-Prüfung teilnehmen.

Damit wir ihm einen Nachteilsausgleich gewähren können, müssen Sie uns so früh wie möglich (und unbedingt vor der Anmeldung zur Prüfung) über die Beeinträchtigung (bitte mit ärztlichen Attest oder Behinderten- bzw. Schwerbehindertenausweis) informieren.

Bitte wenden Sie sich an Frau Gerber Bajgora : delf.mainz@institutfrancais.de

  • Ist das Benutzen von Wörterbüchern bei der DELF-Prüfung erlaubt?

Das Benutzen von ein- oder zweisprachigen Wörterbüchern ist bei der DELF-Prüfung streng verboten.

  • Wo finden die Prüfungen statt?

Die schriftliche Prüfung findet immer samstags an der Schule statt.

Wenn Ihre Schule in Hessen liegt:

Prüfungen im Januar: die mündliche Prüfung findet im französischen Institut Mainz statt.

Prüfungen im April/Mai: je nach Standort Ihrer Schule, findet die mündliche Prüfung entweder in einer hessischen Schule (Frankfurt am Main, Fulda, Gießen, Kassel) oder im französischen Institut statt.

Wenn Ihre Schule in Rheinland-Pfalz liegt:

Prüfungen im Januar: die mündliche Prüfung findet im französischen Institut Mainz statt.

Prüfungen im Mai/Juni: je nach Standort Ihrer Schule, findet die mündliche Prüfung entweder in einer rheinpfälzischen Schule (Koblenz, Speyer, Trier) oder im französischen Institut statt.

  • Wie werden die Themen für die schriftlichen Prüfungen bereitgestellt?

Ungefähr zwei Wochen vor den schriftlichen Prüfungen schicken wir der zuständigen Lehrkraft einen Link, damit sie die Prüfungsbögen als PDF-Dateien und die Aufnahmen zu den Hörverständnisübungen als MP3-Dateien herunterladen kann. Die Lehrkraft ist dafür zuständig, die Prüfungsbögen auszudrucken und zu vervielfältigen. Die Prüfungsbögen unterliegen der Verantwortung der Schulleitung, sie müssen sicher aufbewahrt werden und erst am Tag der Prüfung an die Prüflinge ausgeteilt.

  • Dürfen Lehrkräfte das Datum und/oder die Uhrzeit der schriftlichen Prüfung ändern?

Aus Vertrauensgründen ist es strengstens verboten, das Datum oder die Uhrzeit, die von der französischen Botschaft für ganz Deutschland bestimmt wurden, zu ändern. Das Institut français Mainz darf die Einhaltung des Prüfungsablaufs kontrollieren und sowohl das betroffene Ministerium (Ministerium für Bildung in Rheinland-Pfalz, Kultusministerium in Hessen), als auch die französische Botschaft den Namen der Schulen, die den Ablauf nicht eingehalten haben, in Kenntnis setzen. Diesen Schulen wird es untersagt, weitere Prüflinge innerhalb eines Jahres zum DELF anzumelden.

  • Dürfen Lehrkräfte das Datum und/oder die Uhrzeit der mündlichen Prüfung ändern?

Am Tag der mündlichen Prüfung müssen Ihre SchülerInnen vom Unterricht von der Schulleitung freigesprochen werden.

Das Institut français versucht so flexibel wie möglich zu sein. Aber wir möchten Sie darauf hinweisen, dass das Institut sich an gewisse zeitliche Vorgaben halten muss. Demnach führt eine Änderung der Stundenpläne ebenfalls zu einer Änderung der Arbeitszeit unserer PrüferInnen.

  • Ist ein Nachholtermin vorgesehen, wenn ein Schüler krank am Tag der Prüfung ist?

France Éducation international gibt den Prüfungszentren nur ein Set der schriftlichen Prüfungsthemen. Aus Vertrauensgründen ist ein Nachholtermin für die schriftliche Prüfung nicht möglich. Wenn ein Prüfling bei der schriftlichen Prüfung krank ist, kann er auf keinen Fall das Diplom bestehen.

Da es für die mündliche Prüfung mehr Themen gibt, ist eine mündliche Nachprüfung vorgesehen. Aber diese Nachprüfung findet nur für jene KandidatInnen statt, die krank waren und von denen wir eine ärztliche Bescheinigung bekommen haben. Diese Bescheinigung muss von der Schule an Frau Gerber Bajgora per Mail geschickt werden: delf.mainz@institutfrancais.de

  • Wenn ein Prüfling an der Prüfung nicht mehr teilnehmen will, kann er abgemeldet werden?

Wir erinnern Sie daran, dass die Anmeldung verbindlich ist. Dennoch ist es möglich, einen Prüfling bis zum Anmeldeschluss abzumelden aber sobald die Anmeldungen geschlossen sind, können wir es nicht mehr tun. Alle angemeldeten SchülerInnen müssen die Prüfungsgebühr bezahlen. Die Zurückerstattung der Prüfungsgebühr ist unmöglich.

  • Wann erfahren die Prüflinge die Ergebnisse?

Nach Ende des Prüfungszeitraums schickt das Institut français Bescheinigungen (die s.g. "attestations de réussite") per Mail an die zuständige Lehrkraft. Die Diplome werden in Paris ausgestellt. Da es länger dauert, werden sie an Ihre Schulleitung 6 Monate nach Ende des Prüfungszeitraums geschickt.

  • Ein.e Schüler.in hat einen Fehler auf seinem endgültigen DELF-Diplom festgestellt oder hat es verloren, kann das Diplom neu ausgestellt werden?

Ein DELF-Diplom wird normalerweise nur einmal ausgestellt.

Wenn ein.e Schüler.in einen Fehler (Daten zur Person) auf dem endgültigen DELF-Diplom festgestellt hat, ist eine kostenpflichtige Korrektur (20,00€ pro Diplom) möglich.

Wenn ein.e Schüler.in das endgültige Diplom verloren oder beschädigt hat, ist es möglich ein kostenfreies Duplikat zu beantragen.

Bitte wenden Sie sich an Frau Gerber Bajgora : delf.mainz@institutfrancais.de

  • Wie können die Lehrkräfte die Schüler am besten auf die Prüfung vorbereiten?

Auf der Internetseite von France Education international werden Prüfungsbeispiele online gestellt. Sie finden auch Bücher und Materialien mit umfangreichen Übungen.

Dank verschiedener Internetseiten:

DELF@KLETT

Padlet des Institut français Stuttgart

Padlet des Institut français Düsseldorf

  • Wenn ein Prüfling die Prüfung nicht bestanden hat, bekommt er automatisch das Diplom der niedrigeren Niveaustufe?

Nein, denn die Niveaustufen sind unabhängig voneinander. Der Prüfling kann nur das Diplom der Niveaustufe bekommen, für das er sich angemeldet hat.

  • Wenn ein Prüfling die Prüfung nicht bestanden hat, darf er sich neu anmelden?

Ja, er darf sich für den nächsten Prüfungszeitraum anmelden. Dafür muss er natürlich die Anmeldegebühren erneut zahlen.

  • Darf sich ein Prüfling für 2 Niveaustufen bei demselben Prüfungszeitraum anmelden?

Das ist erlaubt, jedoch raten wir ihnen davon ab, denn die Termine, bzw. die Uhrzeiten für die schriftlichen Prüfungen sind so gelegt, dass der Prüfling nur eine sehr kurze Pause zwischen den Prüfungen haben wird. Dieses Zeitproblem lässt sich ebenfalls nicht bei den mündlichen Prüfungen umgehen.

  • Was müssen die Prüflinge für die Prüfung mitbringen?

Jeder Prüfling muss sich mit einem Personalausweis/Pass oder Schülerausweis ausweisen können. Wir wären Ihnen sehr dankbar dafür, wenn Sie Ihre Prüflinge daran erinnern könnten, dass sie einen Stift zur Vorbereitung der mündlichen Prüfung brauchen.