Frankreich unterhält Kulturvertretungen in ganz Deutschland. Das Institut français Deutschland ist bundesweit mit 13 Standorten vertreten. Weitere 12 Städte beherbergen ein Deutsch-Französisches Kulturzentrum.
Antragsformular auf Gastspielförderung
Bureau du théâtre et de la danse / Institut français Deutschland
Für Fragen wenden Sie sich bitte an:
Zélie Waxin,
Kulturbeauftragte - Büro für Theater und Tanz
Tel. 030 590 03 92 48,
zelie.waxin@institutfrancais.de
Wir freuen uns, Ihnen helfen zu können!
Rahmen der Gastspielförderung
Das Bureau du théâtre et de la danse hat sich gewünscht klarer verständliche Kriterien für seine Gastspielförderung zu definieren. Außerdem ist es uns wichtig, dass Veranstalter*innen das ganze Jahr über Anträge stellen können und, dass wir dem entsprechend unser Budget einteilen können. Dies führt zu folgender Klarstellung in 2 Punkten:
1. Förderkriterien:
Bevorzugt werden Projekte, die strukturierend für den deutsch-französischen Austausch wirken, indem Sie z.B.:
- Im Rahmen eines Festivals oder einer Spielzeit verschiedene Gastspiele aus Frankreich einladen (einzelne Aufführungen von Künstler*innen werden nicht bevorzugt);
- Künstler*innen aus Frankreich einladen, die noch nicht so oft in Deutschland zu sehen waren (Premieren von Stücken oder deutsche Erstaufführungen von Künstler*innen werden besonders bevorzugt).
2. Abgabefrist:
Anträge können das ganze Jahr über eingereicht werden. Dafür gibt es 3 Abgabefristen:
!ACHTUNG: Ausnahmsweise wurde die Antragsfrist zum 9. Oktober 2024 vorgeschoben!
9. Oktober für Aufführungen zwischen Anfang Januar und Ende April des folgenden Jahres;
28. Februar für Aufführungen zwischen Anfang Mai und Ende August;
30. Juni für Gastspiele zwischen Anfang September und Ende Dezember.