Förderung zum Lizenzerwerb – PAP Institut français

Jedes Jahr begleitet das Institut français den Lizenzerwerb von zahlreichen Projekten weltweit. Im Jahr 2023 wurde die Veröffentlichung von Werken in 46 verschiedenen Sprachen unterstützt.

Das Förderungsprogramm zum Lizenzerwerb (PAP Institut français) richtet sich an Verlage aus dem deutschsprachigen Raum, die sich für die Veröffentlichung von Werken französischsprachiger Autor:innen engagieren.
Die Unterstützung des Institut français besteht in der (vollen oder anteiligen) Übernahme der Kosten zum Lizenzerwerb, die zwischen französischen und deutschen Herausgebern verhandelt werden.
Gefördert werden Werke französischsprachiger Autor:innen, die in Frankreich veröffentlicht wurden: Literatur, Geistes- und Sozialwissenschaften, Essays, Kinder- und Jugendbücher, Comics, Theater, Poesie. 
Technische und wissenschaftliche Werke sowie Handbücher können nicht berücksichtigt werden.

Die Anträge werden an das Büro für Buch- und Verlagswesen der französischen Botschaft in Deutschland gesendet, wo eine Vorauswahl getroffen wird. Ein Ausschuss des Institut français in Paris, der zweimal im Jahr zusammentritt, trifft die endgültige Entscheidung über eine Förderung.

Die nächsten Abgabefristen:

05.02.2024 (Sitzung 1 des Ausschusses März 2024)

05.07.2024 (Sitzung 2 des Ausschusses September 2024)

Gerne können Sie uns die vollständigen Antragsunterlagen per E-Mail an folgende Adressen zukommen lassen: myriam.louviot@institutfrancais.de und anne.lapanouse@institutfrancais.de.

Bitte helfen Sie uns, die Umwelt zu schützen und schicken sie uns KEINE ausgedruckten Anträge per Post zu!

Weitere Informationen zur Bewerbung

  • DOWNLOAD Bewerbungsunterlagen

     

    Die nachstehenden Dokumente auf Englisch (Vereinbarung und Budgetplan) dienen lediglich zur Information und zur Kenntnisnahme. Auszufüllen sind die Unterlagen in französischer Sprache.  

  • Wer kann die Förderung beantragen?

    Es können sich Verlage aus dem deutschsprachigen Raum bewerben, die die Rechte an einem Werk eines/einer französischsprachigen Autor:in erwerben möchten und folgende Bedingungen erfüllen:

    • Der Verlag des Originalwerks in französischer Sprache ist in Frankreich ansässig;
    • Die Rechte am Werk müssen bereits mit dem französischen Verlag verhandelt worden sein, aber die Kosten noch nicht beglichen: Das heißt, dass der antragstellende Verlag den französischen Verlag über den Förderantrag informieren muss, damit die Zahlung ausgesetzt werden kann, bis die Kommission über den Antrag befunden hat. Titel, für die beim französischen Verlag bereits eine Vorauszahlung erfolgt ist, können nicht gefördert werden;
    • Wird der Antrag bewilligt, nimmt das Institut français die Zahlung direkt an den französischen Verlag vor;
    • Die Übersetzungen dürfen frühestens 3 Monate nach Tagung der Auswahlkommission erscheinen.
  • Wie stelle ich den Antrag?

    Welche Dokumente brauche ich für die Antragstellung?

    • Checkliste PAP IF (vollständig ausgefüllt zurücksenden);
    • kurzer Lebenslauf des/der Übersetzer:in (ca. 200 Zeichen);
    • Beschreibung und Begründung des Projekts;
    • Kopie des von den beiden Verlagshäuser unterschriebenen Lizenzvertrags;
    • Ausgeglichener Budgetplan (vollständig ausgefüllt zurücksenden): Budgetplan in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen, in Euro ausgedrückt, mit Datum und Unterschrift von Seiten des antragstellenden Verlags;
    • Convention FRVereinbarung mit dem Institut français in französischer Sprache ausgefüllt und unterzeichnet;
    • 2 Belegexemplare der französischen Ausgabe.

    Unvollständige Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.


    Wie viel Zuschuss kann ich maximal beantragen?

    Der Förderprogramm PAP Institut français kann bis zu 100% der Lizenzerwerbskosten decken. Es ist auch möglich, dass der Ausschuss sich dazu entscheidet, ihr Projekt lediglich mit einem Teil der beantragten Summe zu fördern.


    Kann ich mich pro Abgabefrist mit mehreren Anträgen bewerben?

    Ja, mehrere Bewerbungen mit unterschiedlichen Veröffentlichungen vom selben Verlag können berücksichtigt werden.
     


    Kann ich einen Antrag stellen, mit dem mehrere Bücher aus der selben Reihe unterstützt werden?

    Ja, aber nur im Fall von Comics. Es erleichtert uns außerdem die Arbeit, wenn im Vertrag und im Budget der Betrag pro Titel klar angegeben ist, falls die Kommission nur einen Teil der Titel unterstützen möchte.

  • Nach welchen Kriterien entscheidet die Auswahlkomission?

    Die Qualität und Relevanz des Vorhabens sind entscheidende Kriterien für die Zuteilung der Förderung.
    Des weiteren sind folgende Kriterien relevant:

    • Eingehen eines Risikos seitens des Verlags (Erstübersetzung, Bekanntheit des/der Autor:in, wenig etabliertes Genre);  zeitgenössische Autor:innen werden bevorzugt; 
    • Profil des/der Übersetzer:in;
    • Profil des Verlags (Qualität und Diversität des Katalogs, nachhaltiges Engagement für französischensprachige Literatur).


    Die Kommission wird ihre Unterstützung vorzugsweise einem Projekt gewähren, das nicht bereits anderweitig gefördert wurde. Die Unterstützung für den Lizenzerwerb kann vollständig oder teilweise erfolgen.

  • Was ist der nächste Schritt, falls ich den Zuschuss erhalte?

    Wird der Antrag bewilligt, nimmt das Institut français die Zahlung direkt an den französischen Verlag vor.
    Nachdem Sie von uns die Zusage erhalten haben und den Zuschuss angenommen haben, verpflichten Sie sich zu Folgendem:

    • Dem Büro für Buch- und Verlagswesen der französischen Botschaft jeweils 2 Freiexemplare des auf Deutsch erschienenen Titels zukommen zu lassen;
    • Die Unterstützung des Institut français in folgender Form auf den Copyrightseiten zu erwähnen: „Dieses Buch erscheint im Rahmen des Förderprogramms des Institut français.“ ;
    • Im Falle einer anteiligen Förderung verlangt das Institut français den vom Verlag angepassten und unterzeichneten Budgetplan, den der Verlag so schnell wie möglich per E-Mail an das Büro für Buch- und Verlagswesen zurückzusenden hat.