Règlement Bourse Connexion Internationale ADAGP

STIPENDIENORDNUNG 2023-2024

  • PRÄAMBEL

Die Verwertungsgesellschaft ADAGP, Société des auteurs dans les arts graphiques et plastiques, mit Sitz in der 11, Rue Duguay-Trouin im 6. Pariser Arrondissement hat die Aufgabe, die Urheberrechte oder verwandten Schutzrechte von Künstler*innen wahrzunehmen und die durch die Verwertung erzielten Einnahmen an sie auszuschütten sowie diese Rechte vor unrechtmäßiger Nutzung zu schützen und sich für die Verbesserung des Urheberrechts in Frankreich, Europa und weltweit einzusetzen.

Im Rahmen ihres Engagements im Kulturbereich setzt sich die ADAGP für die Förderung von Urheber*innen in der bildenden Kunst ein. In diesem Zusammenhang initiiert und finanziert sie Aktionen, deren Ziel die Verbesserung der Sichtbarkeit von Künstler*innen der französischen Kunstszene im Ausland ist.

Weil Deutschland im Werdegang von Künstler*innen der französischen Kunstszene nicht fehlen darf, hat sich die französische Verwertungsgesellschaft ADAGP (Société des auteurs dans les arts graphiques et plastiques) mit dem Bureau des Arts Plastiques und dem Bureau du Livre et de l’édition des Institut français Deutschland zusammengetan, um ihrem Connexion-Stipendium eine zweite Komponente hinzuzufügen und deutsche Einrichtungen, die ein Ausstellungsprojekt rund um Künstler*innen der französischen Kunstszene planen, finanziell zu unterstützen. Aus dieser Idee ist das Stipendium Connexion Internationale hervorgegangen.

  • ARTIKEL 1: TEILNAHMEREGELUNGEN

1.1 Förderkriterien

für die sich bewerbenden Einrichtungen

Dieses Stipendium richtet sich an gemeinnützige öffentliche oder private Einrichtungen der Kunstszene in Deutschland, die eine Ausstellung planen, bei der Künstler*innen der französischen Kunstszene gezeigt werden (und die etwa als Museum, Kunstzentrum, künstlergeführter Offspace, Kunstverein, Kunsthalle, Stiftung, Festival oder aber auch als Mediathek oder Bibliothek für Comic und Jugendbuchautor*innen organisiert sind und entsprechend über einen dauerhaften Ausstellungsraum verfügen).

Liste der nicht zulässigen Anträge:

  • Anträge von deutschen Einrichtungen, die das Urheberrecht nicht beachten

  • Anträge von einer deutschen Struktur, die über keinen dauerhaften Ausstellungsort verfügt

  • Anträge von einer deutschen Struktur, die nicht über ein eigenes Bankkonto verfügt

  • Anträge von natürlichen/physischen Personen (es können nur juristische Personen gefördert werden)

  • Anträge für Ausstellungsprojekte, die bereits vor der Jurierung begonnen haben

 

für die Ausstellungen

Mit diesem Stipendium sollen monografische Ausstellungen und Gruppenausstellungen von Künstler*innen der französischen Kunstszene (die, unabhängig von ihrer Nationalität, seit mindestens 5 Jahren in Frankreich arbeiten oder wohnhaft sind bzw. als französische Staatsbürger*innen im Ausland leben) in folgenden künstlerischen Bereichen gefördert werden: bildende und angewandte Kunst – Fotografie – Comic und Jugendbuch.

1.2 Bewerbungsunterlagen

  1. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind von der sich bewerbenden Einrichtung in einem einzigen PDF-Dokument und in englischer Sprache allein an folgende Adresse zu richten: connexionadagp@institutfrancais.de
  2.  Vorstellung des deutschen Projektträgers (Status, Kontaktdaten, künstlerische Programmgestaltung und internationale Strahlkraft sowie Presseberichte)
  3. Vorstellung des Projekts: detaillierte Beschreibung des künstlerischen Projekts, die den 

    vorgesehenen Zeitraum enthält und die wichtigsten Ideen und Ziele des Projekts 

    einschließlich der Absichtserklärung und der darin formulierten kuratorischen Intentionen 

    des Kurators oder der Kuratorin der Ausstellung übersichtlich auf einer Seite darlegt. Falls 

    das Ausstellungsprojekt in Zusammenarbeit mit einer französischen Einrichtung umgesetzt 

    wird, sollte diese in maximal zehn Zeilen vorgestellt werden.
  4. Verpflichtungserklärung der deutschen Einrichtung bezüglich der Organisation einer Ausstellung, die Künstler*innen der französischen Kunstszene zeigt – eine Seite.
  5. Lebenslauf des Künstlers / der Künstlerin bzw. der Künstler*innen der französischen Kunstszene und ein Link zu dessen/deren Website oder zu einem zehn Werke umfassenden Portfolio – eine Seite.
  6. Lebenslauf des Kurators / der Kuratorin der Ausstellung mit Angaben zur Ausbildung und zu Forschungsarbeiten sowie mit den vollständigen Kontaktdaten – eine Seite.
  7. Voraussichtliches, detailliertes Budget mit ausgewogener Aufstellung der mit der Umsetzung verbundenen Kosten (Versicherung, Transport, Urheberrecht usw.), der Einnahmen und des Finanzierungsplans (bereits zugesagte oder beantragte Zuschüsse, Fördermittel oder Finanzierungspartnerschaften, darunter der von der ADAGP in Aussicht gestellte Betrag) – eine Seite.
  8. Vorläufiger Zeitplan

Für die oben genannten Unterlagen ist das PDF-Format zwingend erforderlich, um jegliche nachträgliche Änderung der Dokumente auszuschließen.

Die Namen der Dateien, die die Bewerbungsunterlagen enthalten, müssen mit dem Namen des jeweiligen Projektträgers beginnen (z. B. kunsthalle_budget, kunsthalle_zeitplan …).

Außerdem sollte sichergestellt werden, dass die Bewerbungsunterlagen in Dateiform eine Größe von insgesamt 20 MB nicht überschreiten. Für den Fall, dass die Unterlagen in mehreren Sendungen verschickt werden, muss im E-Mail-Betreff deutlich gekennzeichnet sein, dass es sich um eine Teilsendung handelt (z. B. „Teil 1/3“).

Jede Teilnahme am Bewerbungsverfahren, die unter Verwendung von unvollständigen, fehlerhaften, unwahren oder die vorliegende Stipendienordnung verletzenden Informationen oder Angaben erfolgt, wird als ungültig betrachtet und in der Folge nicht mehr berücksichtigt.

  • ARTIKEL 2: HÖHE DES STIPENDIUMS

Für jeden der folgenden Bereiche ist eine Zuwendung in Höhe von 10.000 € vorgesehen: bildende 

und angewandte Kunst – Fotografie – Comic und Jugendbuch. Dies entspricht also einem 

Gesamtbetrag von 30.000 €.

  • ARTIKEL 3: ABLAUF

3.1 Teilnahme

Die Teilnahme an der Ausschreibung ist kostenfrei. Die sich bewerbenden Einrichtungen müssen ihren Antrag über das Online-Formular gemäß den in der Ausschreibung und der vorliegenden Stipendienordnung angegebenen Daten und Fristen einreichen. Diese Stipendienordnung ist ebenfalls auf der Website des Institut français Deutschland und der ADAGP abrufbar.

Anträge, die den Vorschriften dieser Stipendienordnung nicht entsprechen, insbesondere in Bezug auf die erforderlichen Angaben und Unterlagen, können nicht berücksichtigt werden.

3.2 Auswertung der Bewerbungsunterlagen 

Die Bewerbungsunterlagen werden von der Abteilung „Action Culturelle“ der ADAGP, dem Bureau 

des Arts Plastiques und dem Bureau du Livre des Institut français Deutschland ausgewertet und auf ihre Vollständigkeit überprüft.

3.3 Auswahl

Die Auswahl der geförderten Projekte erfolgt durch eine Jury aus vier Mitgliedern

  • Ein(e) Künstler(in) 
  • Ein(e) Journalist(in)
  • Die Vertreter*innen des Büros für Buchwesen und des Büros für bildende Kunst des Institut Français Deutschland

 

Es gibt keinen Jury-Vorsitz.

Besteht bei einem Jury-Mitglied ein wie auch immer gearteter direkter oder indirekter Interessenskonflikt in Bezug auf eine der Bewerbungen, muss dieses Mitglied die Jury darüber informieren und darf weder an den Beratungen noch an der Entscheidungsfindung teilnehmen.

Jedes Jurymitglied ist verpflichtet, die Informationen, von denen es im Rahmen dieses Stipendiums Kenntnis erhält, vertraulich zu behandeln. Die Vertraulichkeit bezieht sich insbesondere auf Informationen, die in den Bewerbungsunterlagen enthalten sind, auf die Debatten und Beratungen.

Die Jury wird Ende Januar 2024 zusammentreten.

Die Jury ist souverän in ihren Entscheidungen, welche nach Abschluss der Beratungen durch Mehrheitsbeschluss getroffen werden.

Die Entscheidungen werden allen sich bewerbenden Einrichtungen (unabhängig von der Jury Entscheidung) innerhalb von höchstens einem Monat ab dem Tag der Jury-Entscheidung mitgeteilt. Sie sind unanfechtbar und bedürfen nicht der Begründung.

Die Begünstigten verpflichten sich, das Bureau des Arts Plastiques und das Bureau du Livre, welche die Information an die Abteilung „Action Culturelle“ der ADAGP weitergeben, regelmäßig über die Entwicklungen der Veranstaltung zu informieren.

3.4 Evaluationskriterien

Folgenden Kriterien misst die Jury besondere Bedeutung bei:

  • der Qualität und den künstlerischen Zielen der Ausstellung (Werke, kuratorisches Konzept 

    etc.)
  • der Kohärenz und Relevanz des Projekts im Hinblick auf die Stärkung der internationalen 

    Strahlkraft der französischen Kunstszene: Kohärenz von Budget und Projekt, Auswirkungen 

    des Stipendiums auf die Durchführbarkeit des Projektes
  • der Vergütung der Künstler*innen, darunter nicht zuletzt den Urheberrechten

 

  • ARTIKEL 4: MODALITÄTEN DER VERGABE DES STIPENDIUM

Zwischen der deutschen begünstigten Einrichtung und der ADAGP wird eine Vereinbarung unterzeichnet. Darin werden die Modalitäten der Auszahlung des Stipendiums und die vertraglichen Verpflichtungen des Begünstigten festgelegt.

Die Auszahlung des Stipendiums erfolgt in zwei Tranchen

  • 50 % bei der Unterzeichnung der Vereinbarung durch den Begünstigten und die ADAGP
  • 50 % bei der Eröffnung der Ausstellung in Deutschland.

Die Ausstellungseröffnung muss bis spätestens 24 Monate nach Unterzeichnung der Vereinbarung erfolgen.

Andernfalls wird die zweite Tranche nicht überwiesen und die erste Tranche muss zurückgezahlt werden.

Diese Frist kann in Ausnahmefällen auf begründeten Antrag verlängert werden.

  • ARTIKEL 5: BILANZ DER VERANSTALTUN

Die begünstigte Einrichtung übermittelt der ADAGP drei Monate nach Ausstellungsende eine 

künstlerische und finanzielle Bilanz der Ausstellung.

  • ARTIKEL 6: KOMMUNIKATION

Die begünstigten Einrichtungen ermächtigen die ADAGP und das Institut français Deutschland, ihren Namen, Informationen und Bildmaterial zu ihrem künstlerischen Programm in allen von der ADAGP und dem Institut français Deutschland veröffentlichten Dokumenten und Medien zu verwenden, um für dieses Stipendium und die Ausstellungen zu werben.

Die ADAGP und das Institut français Deutschland holen die Genehmigungen für die Verbreitung der Werke ein, wobei die Künstler*innen nach den Tarifen von Bild Kunst bezahlt werden.

Die Begünstigten werden auf der Website des ADAGP und des Institut français Deutschland, auf allen ihren Kommunikationsträgern sowie in den sozialen Netzwerken bekannt gegeben.

Die ADAGP informiert darüber, dass die Namen der begünstigten Einrichtungen und die Höhe des erhaltenen Stipendiums in einer einheitlichen elektronischen Datenbank veröffentlicht werden, in der die von den Verwertungsgesellschaften finanzierten kulturellen Maßnahmen erfasst werden (Artikel L326-2 des Gesetzes über geistiges Eigentum).

Der Vermerk "Mit der Unterstützung der ADAGP", das Logo der ADAGP und die Copyrights der Künstler*innen, die von Bild Kunst angegebenen Vermerke sowie das Logo des Institut français Deutschland müssen im Ausstellungskatalog und auf allen Kommunikationsträgern im Zusammenhang mit dem durch das Stipendium Connexion Internationale geförderten Projekt erscheinen.

  • ARTIKEL 7: DATENSCHUTZ

Die sich bewerbende Einrichtung versichert, dass sie die Künstler*innen und Kurator*innen über die Modalitäten der Verarbeitung bestimmter personenbezogener Daten durch die ADAGP und das Institut français Deutschland im Rahmen ihrer Teilnahme am Stipendium Connexion Internationale informiert hat. In diesem Zusammenhang bestätigt die sich bewerbende Einrichtung, dass sie alle erforderlichen Genehmigungen für die Weitergabe der gesammelten Daten eingeholt hat.

Mit dem Absenden des Formulars stimmt die sich bewerbende Einrichtung der Verarbeitung der gesammelten Daten und ihrer Weitergabe an die Mitarbeiter*innen der ADAGP, des Institut français Deutschland und an die Jury des Stipendiums Connexion Internationale zu. Darüber hinaus stimmt die sich bewerbende Einrichtung im Falle der Zusage für das Stipendium der Verbreitung der gesammelten Daten in den sozialen Netzwerken, auf den Internetseiten und in den Kommunikationsmedien der ADAGP und des Institut français Deutschland zu.

Die Daten aller Bewerber werden bis zur Auswahl der mit dem Stipendium Connexion Internationale 2024 geförderten Projekte aufbewahrt und anschließend bis zur nächsten Vergabe des Stipendiums für ein Jahr archiviert.

Künstler*innen und Kurator*innen können auf die sie betreffenden Daten zugreifen, sie berichtigen, ihre Löschung beantragen oder ihr Recht auf Einschränkung der Verarbeitung ihrer Daten ausüben. Sie erklären sich damit einverstanden, dass die Löschung ihrer Daten die Rücknahme der Bewerbung durch die Einrichtung zur Folge hat.

Um diese Rechte auszuüben oder bei Fragen zur Verarbeitung ihrer Daten können sich die Künstler*innen sowie die Kurator*innen an den/die Datenschutzbeauftragte/n unter folgender Adresse wenden: dpd@adagp.fr.

Weitere Informationen zu ihren Rechten finden sie auf der Website der französischen Datenschutzkommission CNIL (cnil.fr). Sollten sie nach der Kontaktaufnahme mit der ADAGP der Meinung sein, dass ihre im Gesetz „Informatiques et Libertés“ verankerten Rechte nicht eingehalten werden, können sie eine Beschwerde bei der CNIL einreichen.

  • ARTIKEL 8: ÄNDERUNG, VERSCHIEBUNG ODER ANNULIERUNG

Die ADAGP behält sich das Recht vor, die Vergabe des Stipendiums Connexion Internationale zu ändern, zu verschieben oder zu annullieren, falls die Umstände dies erfordern. Sie kann für diese Änderungen nicht haftbar gemacht werden.

  • ARTIKEL 9: BEDINGUNGEN

Die Teilnahme am Stipendium Connexion Internationale der ADAGP setzt die uneingeschränkte Annahme der vorliegenden Stipendienordnung in ihrer Gesamtheit voraus, einschließlich aller eventuellen Änderungen und Zusätze.

Die vorliegende Stipendienordnung ist auf der Website der ADAGP und des Institut français Deutschland einsehbar.

  • ARTIKEL 10 - STREITFÄLLE

Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Stipendium und seiner organisatorischen Umsetzung werden der Generaldirektorin der ADAGP, Marie-Anne FERRY-FALL, zur Schlichtung vorgelegt.

Die Stipendienordnung unterliegt dem französischen Recht.