Projektförderung für Galerien

Ab 2022 unterstützt das Büro für bildende Kunst deutsche Galerien bei ihrer ersten und zweiten Ausstellung mit französischen oder in Frankreich lebenden Künstler*innen ! 

Da die Verbreitung der französischen Kunstszene in Deutschland nicht nur ein Anliegen öffentlicher Institutionen ist, sondern auch von Galerien, die sich ebenfalls für die Vernetzung von Künstlern in einem lokalen Kunstmarkt einsetzen, will das Bureau Partnerschaften mit gewerblichen Strukturen, die eine bemerkenswerte Arbeit leisten, stärken.

Ausstellungen von Werken zeitgenössischer bildender Künstlerinnen und Künstler werden gefördert.

Wenn Sie beim Bureau des arts plastiques eine Projektförderung beantragen möchten, laden Sie bitte dieses Antragsformular herunter und reichen es sorgfältig ausgefüllt zusammen mit einer Projektbeschreibung bei uns ein.

Die förderfähigen Galerien müssen:

  • eine Rechtsform haben (Gesellschaft, Unternehmen, usw. außer Freelancer)
  • ihren Sitz in Deutschland haben
  • Vollzeit geleitet werden
  • mit Werken zeitgenössischer bildender Künstler handeln
  • regelmäßig Ausstellungsprojekte in ihren Räumen und/oder auf Messen organisieren.

 

Nähere Angaben zum Umfang der Unterstützung:

  • Die Zuschüsse können nach Prüfung der Anträge zwischen 1.000 € und 2.000 € betragen.
  • Die maximale Höhe des gewährten Zuschusses darf 50 % des Gesamtbudgets des Projekts nicht überschreiten.
  • Produktions- und Empfangskosten können nicht durch die Unterstützung des Bureau abgedeckt werden.
  • Ausstellungen von Künstlern, die bereits im regulären Programm der Galerie vertreten sind, sind nicht förderfähig.
  • Monografische Ausstellungen von aufstrebenden Künstlern werden bevorzugt.

 

Erfahren Sie mehr über die neuen Bewerbungsfristen

Ab dem Jahr 2023 ändert das Büro für Bildende Kunst/Bureau des arts plastiques sein Förderprogramm für Projekte und Ausstellungen französischer Künstler:innen in Deutschland. Deutsche Einrichtungen, die eine finanzielle Unterstützung beantragen möchten, können ihre Anträge gemäß dem folgenden Zeitplan einreichen:

  • Bis zum 20. Oktober 2024: Für Ausstellungen/Projekte, die im Januar, Februar, März, April, Mai oder Juni 2025 beginnen (das Enddatum der Ausstellungen kann nach diesen Fristen liegen). Die ausgewählten Projekte werden spätestens am 4. November bekannt gegeben.

     

  • Bis zum 15. Februar 2025: Für Ausstellungen/Projekte, die im Juli, August, September, Oktober, November, Dezember 2024 beginnen (das Enddatum der Ausstellungen kann nach diesen Fristen liegen).Die ausgewählten Projekte werden spätenstens am 1. Marz 2025 bekannt gegeben.

 

Bitte senden Sie Ihre Antragsformulare zu den angegebenen Terminen an die beiden folgenden E-Mail-Adressen:

alix.weidner@institutfrancais.de

info.bdap@institutfrancais.de

Sind Sie eine gemeinnützige Einrichtung? Unser Förderprogramm kann auch Sie unterstützen. Weitere Informationen finden Sie im folgenden Artikel.

 

Charlie Jouvet - Projektförderung

Projektförderung

Das Bureau unterstützt deutsche Einrichtungen, die Ausstellungen mit französischen Künstler*innen
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