Übersetzungszuschüsse – Rilke-Programm

Dieses Programm des Institut français Deutschland richtet sich an Verlage aus dem deutschsprachigen Raum, die sich für die Übersetzung und Veröffentlichung von Werken französischsprachiger Autor:innen in den Bereichen Belletristik, Sachbuch (Philosophie, Sozial- und Geisteswissenschaften), Comics und Kinder- und Jugendliteratur engagieren.

Die Qualität und Relevanz des Vorhabens sind die entscheidenden Kriterien für die Zuteilung der Übersetzungsförderung.

Die Auswahl wird in der Kulturabteilung der Französischen Botschaft in Deutschland von einem Komitee getroffen, das zweimal im Jahr zusammenkommt.



Die nächsten Abgabefristen sind der 24.04.2024 und der 14.10.2024.

Gerne können sie uns die vollständigen Antragsunterlagen per Email an folgende Adresse zukommen lassen: myriam.louviot@institutfrancais.de und anne.lapanouse@institutfrancais.de.

Bitte helfen Sie uns, die Umwelt zu schützen und schicken sie uns KEINE ausgedruckten Anträge per Post zu!

Weitere Informationen zur Bewerbung

  • DOWNLOAD Bewerbungsformulare

    Checkliste PAP Rilke 

    Ausgeglichener Budgetplan

    (vollständig ausgefüllt zurücksenden)

  • Wer kann den Zuschuss beantragen?
    • Der Übersetzungszuschuss Rilke-Programm richtet sich an Verlage aus dem deutschsprachigen Raum.
    • Zum Zeitpunkt der Antragsstellung dürfen die übersetzten Werke noch nicht erschienen sein.
    • Die Rechte am französischsprachigen Original müssen bereits verhandelt und ein Vertrag mit einem/einer Übersetzer:in abgeschlossen sein.
    • Einzig der Verlag kann den Übersetzungszuschuss beantragen, weder Autor:in, Übersetzer:in oder sonstige sind dazu berechtigt
  • Wie stelle ich den Antrag?

    Welche Dokumente brauche ich für die Antragstellung?

    • Checkliste PAP Rilke (vollständig ausgefüllt zurücksenden)
    • Ausgeglichener Budgetplan (vollständig ausgefüllt zurücksenden)
    • Antragsbegründung (max. 1 Seite)
    • Übersetzungsprobe (max. 10 Seiten)
    • unterzeichneter Übersetzungsvertrag mit dem/der Übersetzer:in
    • unterzeichneter Lizenzvertrag mit dem Verlag des französischsprachigen Originals
    • Kopie eines Kontoauszugs, auf dem IBAN und BIC erscheinen
    • Zwei Belegexemplare der französischsprachigen Originalausgabe

     


    Wie viel Zuschuss kann ich maximal beantragen?

    Der Übersetzungszuschuss PAP Rilke kann maximal 50% der Übersetzungskosten decken. Es ist auch möglich, dass das Komitee sich dazu entscheidet, ihr Projekt lediglich mit einem Teil der beantragten Summe zu fördern.

    Eine ergänzende Unterstützung, zum Beispiel vom Centre national du Livre, ist nicht möglich, sofern es sich nicht um die Übersetzung oder Veröffentlichung eines Gesamtwerks handelt.


    Kann ich mich pro Abgabefrist mit mehreren Anträgen bewerben?

    Ja, mehrere Bewerbungen mit unterschiedlichen Übersetzungsprojekten vom selben Verlag können berücksichtigt werden.

  • Nach welchen Kriterien entscheidet die Auswahlkomission?

    Der Übersetzungszuschuss ist für Veröffentlichung aus den Bereichen Belletristik, Sachbuch, Kinder- und Jugendliteratur und Comic vorgesehen. Andere Genres können nicht berücksichtigt werden.

    Die Wertschätzung der Arbeit von Übersetzer:innen ist uns wichtig. Die Kommission achtet darauf, dass der/die Übersetzer:in entsprechend der üblichen Tarife vergütet wird.

    Des Weiteren ist es uns ein Anliegen, neue Stimmen der französischsprachigen Literatur zu fördern.

    In der Regel erhalten wir eine große Anzahl von Anträgen, sodass es uns leider nicht möglich ist, alle Projekte mit einem Zuschuss zu fördern. Auch wenn Sie in der Vergangenheit keinen Zuschuss erhalten haben, freuen wir uns, wenn Sie uns auch in der Zukunft über ihre Übersetzungsprojekte aus dem Französischen auf dem Laufenden halten.

  • Was ist der nächste Schritt, falls ich den Zuschuss erhalte?

    Nachdem Sie von uns die Zusage erhalten haben und den Zuschuss angenommen haben, verpflichten Sie sich zu Folgendem:

    • Dem Büro für Buch- und Verlagswesen jeweils 2 Freiexemplare des Buchs auf Deutsch zukommen zu lassen.
    • Die Unterstützung der französischen Botschaft in folgender Form auf den Copyrightseiten zu erwähnen: „Dieses Buch erscheint im Rahmen des Förderprogramms des französischen Außenministeriums, vertreten durch die Kulturabteilung der französischen Botschaft in Berlin.“
    • Das Logo des Instituts français Deutschlands auf der Copyrightseite abzudrucken.