DFG Mainz

Grenzüberschreitendes Bauen nach Frankreich

06. September 2023
19:00 - 20:30

Veranstaltungs-Infos

[VORTRAG]

von Herrn Gerhard Steyer

In den letzten Jahren hat das Interesse am grenzüberschreitenden Bauen nach Frankreich, insbesondere in den Grenzregionen im Südwesten Deutschlands, zugenommen. Daher ist es für jeden Baubeteiligten, gerade im Ein- und Mehrfamilienhausbereich, erforderlich, sich im Vorfeld der vorgesehenen Baumaßnahme über die wichtigsten Anforderungen des französischen Baurechts sachkundig zu machen.

Gerade das Thema Baugewährleistung ist dabei von zentraler Bedeutung. So nimmt beispielsweise das französische Recht im Gegensatz zum deutschen eine Unterteilung nach Haftungsobjekten vor. Es ordnet eine 10jährige Garantie für Bauwerke im weitesten Sinne und für tragende Teile an. Im ‚Code civil‘ ist diese ‚garantie décennale‘ festgeschrieben. Diese Regelung hat zu weitreichenden Organisationsstrukturen geführt, die in Frankreich für alle Baubeteiligten von wesentlicher Bedeutung sind. Wer Bauleistungen erbringt, der sollte als Auftragnehmer seiner Hinweis- und Bedenkenpflicht gegenüber dem Bauherrn sehr konsequent nachkommen, da das französische Rechtssystem dem Bauherrn einen besonders weitgehenden Schutz einräumt. Es wird immer im Grundsatz davon ausgegangen, dass der Bauherr ein Laie ist und der Auftragnehmer ihn in Bezug auf alle möglichen Fehlerquellen hinsichtlich der Art der Ausführung sowie der Verwendung von Baumaterialien aufklären muss. – Der Vortrag vermittelt in verständlicher Weise einen Überblick über wichtige Aspekte des Bauens in Frankreich. 

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Eine Veranstaltung der Deutsch-Französischen Gesellschaft Mainz e. V. im Institut français Mainz

06. September 2023
19:00 - 20:30

Eintritt: frei

Institut français Mainz
Schillerstraße 11
55116 Mainz